AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeines
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen mit Gewerbetreibenden und Vollkaufleuten liegen ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Jeglichen etwaigen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Diese werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.


§ 2 Angebot
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Falle der Nichtverfügbarkeit ist die Objektland Vertriebs-gesellschaft mbH nicht zur Leistung verpflichtet. Eine Lieferpflicht besteht nur für bestätigte Aufträge. Irrtum und Druckfehler behält sich die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH vor. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über Produkte und Leistungen sind nur annährend verbindlich. Die Prospekte werden ständig überarbeitet. Produktänderungen bleiben daher vorbehalten. Bestimmte Eigenschaften der zu liefernden Ware gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Warenlieferung aufgrund der Bestellung des Kunden zustande. Mündliche Zusagen von Angestellten, Außendienstmitarbeitern und Vertretern sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen, so können wir diese innerhalb von 4 Wochen annehmen. Auftragsbestätigungen sind stets unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu beanstanden. Als genehmigt gelten alle nicht unverzüglich beanstandeten Auftragsbestätigungen.


§ 3 Lieferung und Leistung
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Die Fristen verlängern sich angemessen, wenn diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt werden. Eine unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers ist Voraussetzung für die Lieferpflicht. Liefertermine werden durch die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH festgelegt. Der Auftraggeber versorgt den Auftragnehmer unverzüglich mit Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Soweit eine Lieferung an Vertragspartner nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Auftraggebers passt oder weil der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Auftraggeber mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung.


Die von uns genannten Lieferfristen sind Circa-fristen. Die Lieferfrist gilt als gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist zum Versand gebracht oder die Bereitstellung der Lieferung angezeigt worden ist. Sollte sich die Ablieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögern, gilt die Frist mit Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der Frist als eingehalten. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror, Naturkatastrophen oder auf Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Export- und Handelsbeschränkungen aufgrund Änderungen der politischen Verhältnisse sowie Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten ebenfalls als höhere Gewalt. Die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH wird von Ihrer Lieferverpflichtung frei, wenn der Objektland Vertriebsgesellschaft mbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, die Lieferung unmöglich wird, sofern es sich beim Besteller um einen Vollkaufmann handelt. Die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten, sobald bezüglich des Auftraggebers ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- und Konkursverfahrens gestellt worden ist. Die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH kann Teillieferungen vornehmen und gesondert berechnen. Bei Zahlungsverzug ist die Objektland GmbH berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Es fällt bei Lieferung eine Spesenpauschale in Höhe von € 10,00 an.


§ 4 Versand
Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird vom Verkäufer abgeschlossen. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Weisung des Auftraggebers ist die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt, die Versandart, das Transportmittel, sowie den Spediteur oder Frachtführer im Regelfall gegen Berechnung, zu bestimmen. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht immer die Gefahr auf den Auftraggeber über. Bei Transportschäden hat der Auftraggeber unverzüglich eine Schadensmeldung bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als 4 Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt unberührt. Sollte der Käufer trotz einer gestellten Nachfrist im Annahmeverzug verbleiben, ist die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 35% wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Waren, die ausschließlich für den Auftraggeber gefertigt wurden, z.B. personalisierte oder kunden-spezifische Waren hat der Auftraggeber auch bei Nichtabnahme den vollen Kaufpreis zu entrichten.


§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Bildmaterial, Logos, Texte, etc.) auf bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragnehmer bei einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos. Er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Personalisierte Produkte dürfen von der OBJEKTLAND veröffentlicht werden, es sei denn, diesem wir ausdrücklich durch den Auftraggeber widersprochen.


§ 6 Warenrücknahme
Eine Rücknahme von gelieferten Waren kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn bei der Bestellung ausdrücklich und schriftlich ein Rückgaberecht vereinbart wurde. Personalisierte Waren und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Ein Rückgaberecht besteht für den Käufer nicht.


§ 7 Preisstellung
Grundsätzlich gelten unsere Preise ab Werk. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsausstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht-, Zoll-, Versicherungs- und Verpackungskosten. Expresskosten gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Ist die Preisstellung laut Angebot frei Haus, so gilt dieses ausgenommen Inselverkehr. Lieferungen erfolgen grundsätzlich bis Bordsteinkante ohne Montage und Vertragen.


§ 8 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen sind zahlbar per Vorauskasse oder sofort nach Lieferung rein netto, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Abzug von Skonto durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser vereinbart wurde und keine anderweitigen Zahlungsrückstände bestehen. Bei Lieferungen ins Ausland wird Vorauskasse erhoben. Verlangt die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH Vorauskasse, ist diese binnen 10 Kalendertagen zu leisten. Bankbürgschaften, die der Auftraggeber von der Objektland Vertriebsgesellschaft mbH erhält, sind nach vertragsgemäßer Lieferung innerhalb 7 Tagen an die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH zu-rückzugeben. Gerät der Auftraggeber damit in Verzug ist die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt, die daraus entstehenden Kosten und Gebühren, die ab dem 1. Verzugstag anfallen, dem Auftraggeber weiter zu belasten. Gerät der Besteller bei einer Rechnung über das eingeräumte Zahlungsziel hinaus in Verzug, so ist die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz für Verbraucher und in Höhe von

8 % über dem Basiszinssatz für Unternehmer, zu berechnen, soweit sie nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände zu tragen. Auch sind alle anderen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig und die Objektland Vertriebsgesellschaft mbH ist berechtigt, von allen weiteren, noch nicht erfüllten, Lieferverträgen zurückzutreten. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, so-weit dies nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.


§ 9 Gewährleistung
Wir leisten bei nachgewiesenen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Form, dass wir nach unserer eigenen Wahl dem Käufer neue, mangelfreie Ware(n) überlassen (Nachlieferung) oder den Mangel beseitigen (Nachbesserung). Im Falle der Nachbesserung hat der Käufer auf unser Verlangen Mitteilungen von Mängeln zu präzisieren und einen schriftlichen Mängelbericht zu übermitteln und sonstige Daten bereitzustellen, die zur Analyse des Mangels geeignet sind. Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leisten wir Gewähr durch Nacherfüllung, indem wir dem Käufer eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten Ware oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Ware verschaffen. Bleibt die Nacherfüllung gemäß obiger Ausführungen erfolglos, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder in Abstimmung die Vergütung mindern. Voraussetzung ist der fruchtlose Ablauf einer schriftlich gesetzten Frist von angemessener Länge, es sein denn, eine Fristsetzung ist gesetzlich entbehrlich.


§ 10 Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, bei Hereingabe von Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum.
Im Falle des Verkaufs der Ware gelten die gegen den weiteren Erwerber entstehenden Forderungen bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers als an uns abgetreten und zwar in der Höhe unserer Forderungen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Objektland Ver-triebsgesellschaft mbH zur Zurücknahme der Lieferung, insbesondere bei Zahlungsverzug. Dem Besteller ist untersagt, die Waren zu verpfänden oder zu übereignen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Eigentum der Objektland Vertriebsgesellschaft mbH gegen Feuer, Wasser oder Diebstahl zu ver-sichern.


§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Für sämtliche Aufträge gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftragnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Ungültige Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit dieser Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.


§ 12 Hinweis zum Datenschutz
Zur Erfüllung der Geschäftszwecke der Objektland Vertriebsgesellschaft mbH werden der Name des Kunden sowie die Angaben zur Lieferung und Rechnungsstellung in einem automatisierten Verfahren gespeichert. Es werden keinerlei Kundendaten weitergegeben; diese werden vielmehr ausschließlich intern im Dienste der Kundenbeziehung genutzt.


Stand: Januar 2023

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